Feuerlöscher
Jede Arbeitsstätte muss nach der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A 2.2) mit entsprechenden Feuerlöschern ausgestattet sein. Die DIN 14406 gibt in Deutschland die Überprüfung vor. So muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion und Einsatzfähigkeit geprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten!). Diese Überprüfung muss von einer nach TRBS 1203 befähigten Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.
Leistungsumfang:
Berechnung der benötigten Feuerlöscher
Lieferung und Montage
Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern