Brandschutzklappen
Wartung -und Inspektion von Brandschutzklappen:
Brandschutzklappen (BSK) sind automatische Absperrvorrichtungen für raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsleitungen) um die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Brandabschnitte zu verhindern. Als Bestandteil der Lüftungsanlage befinden sich Brandschutzklappen im Regelfall unmittelbar in den feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken. Im Normalbetrieb befinden sich Brandschutzklappen in einem geöffneten Zustand, so dass das Klappenblatt in Strömungsrichtung steht. Im Brandfall verursacht die jeweilige Auslöseinrichtung das Fallen oder Drehen des Klappenblattes auf die Anschlagdichtung um eine Weiterleitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
Nach den Vorschriften der Landesbauordnungen müssen Lüftungsanlagen in mehrgeschossigen Gebäuden und Lüftungsanlagen, die Brandwände überbrücken, so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Eine Maßnahme, um dies sicherzustellen, ist die Installation von Brandschutzklappen.
Unreine und feuchte Luft innerhalb der Lüftungsleitungen kann die ständige Funktionssicherheit von Brandschutzklappen stark beeinträchtigen. Ein Versagen der Brandschutzklappen kann im Brandfall fatale Folgen haben und Menschenleben kosten. Aus diesem Grund müssen Brandschutzklappen in bestimmten Abständen regelmäßig gewartet werden.
Nach den Vorschriften der Landesbauordnungen müssen Lüftungsanlagen in mehrgeschossigen Gebäuden und Lüftungsanlagen, die Brandwände überbrücken, so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Eine Maßnahme, um dies sicherzustellen, ist die Installation von Brandschutzklappen.
Mit einer regelmäßigen Wartung durch Prüfling Lufttechnik stellen Sie sicher, dass die Brandschutzklappe den im Prüfbescheid beschriebenen Zweck erfüllt. Zu den Arbeiten, die Prüfling Lufttechnik im Rahmen eines Wartungsvertrages anbietet, gehören eine regelmäßige Reinigung und die Funktionsprüfung der Brandschutzklappen.
Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen
Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen müssen gemäß Prüfbescheid / Zulassungsbescheinigung nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlage in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Ergeben zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Funktionsmängel, so sind die Brandschutzklappen nur noch in jährlichem Abstand zu warten.
Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen
Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen müssen monatlich geöffnet und geschlossen werden. Dieser Vorgang muss geprüft und protokolliert werden. Der Einbau von Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen darf nur vor Wänden oder Decken oder in Verbindung mit einem Einbaurahmen erfolgen.
Unsere Wartungen beinhalten folgende Prüfungen:
Überprüfung der mechanischen Funktion
Überprüfung der elektrischen Funktion (bei Klappen mit elektrischen Betätigungs-, Steuer- oder Signalelementen)
Überprüfung der pneumatischen Funktion (bei Klappen mit pneumatischen Betätigungselementen)
Entfernen von Verunreinigungen
Beseitigung von Korrosionsschäden
Nachschmieren von Lagerstellen