Brandschutztüren - T 30 - 60 - 90 - 120

Brandschutztüren – T 30 – T 60 – T 90 – T 120 – müssen selbstschließend sein!

Bezüglich des Verkaeilen von Brandschutztüren mache ich wie folgt aufmerksam:

Feuer – und Rauchschutztüren unterliegen strengen Anforderungen.

Laut Landesbauordnung wird der Einsatz von Feuerschutztüren vorgeschrieben.
Diese haben die Aufgabe, im Brandfall die Ausbreitung des Feuers für eine bestimmte Zeit hinauszuzögern und dadurch Flucht – und Rettungswege im Gebäude vor Flammen abzuschotten.
Feuerschutztüren gehören zu den „ Feuerschutzabschlüssen nach DIN 4102 und müssen daher auch selbstschließend sein.
Es ist also notwendig, dass sie nach dem Öffnen von selbst wieder ins Schloss fallen.
Um dies sicherzustellen, sind Türen mit speziellen Türbänder ( Federbänder ) oder Oberntürschließer

Ganz wichtig:
Feuerschutztüren dürfen nicht durch Keile oder sonstige Gegenstände offen gehalten werden.
Wer dies missachtet, verhindert nicht nur, dass die Türen im Brandfall ihre Schutzfunktion ausüben können, sondern
sorgt auch dafür, dass der Versicherungsschutz für entstehende Brandschäden erlischt.

Von der Pflicht, Feuerschutztüren stets geschlossen zu halten, entbindet nur die Installation einer Feststellanlage.
Eine solche Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Elektromagneten, der die Tür offen hält, und einem Brand –und
Rauchmelder, bei dessen Auslösung die Tür sofort verschlossen wird.
Die Vorschriften sagen, dass Feuerschutzabschlüsse stets selbstschließend sein müssen noch dazu keinesfalls mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden dürfen.
Wenn die Anforderung besteht, können Brandschutztüren mittels Feststellanlagen offen gehalten werden.
Feststellanlagen werden über Feuermelder ( Rauchmelder ) gesteuert, erkennen diese einen Brand wird die Tür geschlossen.
Die Rauchdichtigkeit einer Tür wird über eine 4-seitige umlaufende Abdichtung sichergestellt.
Ebendiese Rauchschutzdichtung verhindert im eingebauten wie auch geschlossenen Zustand der Tür den Durchtritt
von kaltem ebenso wie heißem Rauch ( bis 200 C ).
Im Brandfall soll die Rauchschutztür für die Zeitspanne von 10 Min. die Befreiung von Mensch und Tier ohne Atemmaske
gewährleisten.
Rauchschutztüren müssen die ganze Zeit selbstschließend sein, diese Funktionalität gewährleistet bei
Rauchschutztüren ein Obertürschließer.